Fahrzeugüberwachung mit Sympathie und Sachverstand.
Hauptuntersuchung |
Den Monat und das Jahr, an dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, erkennen Sie an der runden HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. |
Abgasuntersuchung |
Über 52,4 Millionen Kraftfahrzeuge waren am 1. Januar 2013 auf deutschen Straßen zugelassen und es werden immer mehr. Um die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten wurde bereits 1985 die Abgasuntersuchung eingeführt. |
Sicherheitsprüfung |
Die Sicherheitsprüfung konzentriert sich auf wichtige verschleißbehaftete und reparaturanfällige Teile bzw. Systeme des Fahrzeuges, die maßgeblichen Einfluss auf Fahrzeugsicherheit und Umweltauswirkung haben. |
Schaden- und Wertgutachten |
Unsere Sachverständige stehen ihnen auch für die Erstellung von Unfall- und Schadengutachten, die Technische Beweissicherung oder Fahrzeugbewertungen zur Verfügung. |
Arbeitssicherheit |
Wir machen Ihren Betrieb fit in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Es gilt die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und zu erhalten. Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital Ihres Betriebes. |
UVV-Prüfungen |
Werkzeuge und Maschinen in Ihrem Betrieb müssen in perfektem Zustand sein. Sie dürfen keinerlei Gefährdung für die Mitarbeiter darstellen. Die Berufsgenossenschaft hat hier sehr strenge Richtlinien erlassen. |
Wurde Ihrem Fahrzeug auf Grund eines Mangels bei der Hauptuntersuchung keine Plakette zugeteilt, muss der Mangel oder müssen die Mängel sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats, behoben werden. Die Behebungsfrist bezieht sich auf das Datum der Untersuchung. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der erste Werktag danach als letztmögliche Frist zur Wiedervorführung. Ist die Frist der Wiedervorführung überschritten, so ist eine erneute Untersuchung durchzuführen.
Wenn Sie noch detaillierter beraten werden möchten, wenden Sie sich bitte an den KÜS-Partner in Ihrer Nähe.
Wenn Sie eine Änderung an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten, dann ist es immer sinnvoll, vorher den Rat eines KÜS-Prüfingenieurs zu suchen. Aber auch, wenn Sie zum Beispiel prüfen wollen, unter welchen Voraussetzungen Sie mit Ihrem Anhänger 100 km/h auf Autobahnen fahren dürfen, sind Sie bei uns und unseren Prüfingenieuren an der richtigen Adresse.
In Umweltzonen dürfen seit 2008 nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren.
Die für Ihr Fahrzeug mögliche Feinstaubplakette erhalten Sie selbstverständlich bei den Prüfingenieuren der KÜS.